Praktisches Vorgehen & Kosten
Die Kosten der Therapie können von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Bei Berufsunfällen erfolgt der Behandlungsauftrag über die zuständige Berufsgenossenschaft. Grundsätzlich können Sie auch als Selbstzahler therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die Höhe der Kosten richtet sich auch hier nach der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten). Anfragen für Therapieplätze bitte ich ausschließlich über meine telefonischen Sprechzeiten jeweils Dienstags oder Donnerstags von 8 bis 8:50 zu stellen. Dann kann in einem persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen besprochen werden.